AGB

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Präambel

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden.

I. Definitionen

1. Fotografische Arbeit. Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden ge- mäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.

2. Fotograf. Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person. Der Begriff «Fotograf» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter. Zudem erfasst er auch Fotodesigner.

3. Kunde. Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt. Der Begriff «Kunde» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter.

4. Parteien. Die « Parteien » sind der Fotograf und der Kunde.

5. Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar. Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten)Träger (insbesondere auf Papier, Diapositiv, CD-ROM, Computerfestplatte) oder online (insbesondere in Compu- ternetzwerken, auf Webseiten) gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».

II. Leistung der fotografischen Arbeit

1. Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestal- tungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu.

2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.

3. Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderlich ist, wird vom Fotografen gestellt.

4. Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

5. Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen z.B. gemäss Ziffer II.4. nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu. Diese bemisst sich auf Basis des zur Zeit des Vertrags- schlusses geltenden Tarifs des Fotografenverbandes und beträgt 50% des Honorars, welches gemäss Tarif für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre.

6. Die Regel der Ziffer II.5. gilt auch, wenn eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor Beginn der Aufnahmesit- zung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird.

7. Verlangt der Kunde Testshots oder ein Probeshooting, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten).

8. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Falls der Kunde den Fotograf bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit (physisch oder elektronisch) zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.

9. Bestellungen per Telefon und E-Mail bzw. Online-Shop gelten als Vertragsschluss zwischen den Parteien und sind demnach verbindlich.

III. Honorar

Im Allgemeinen

1. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist bei gewerblichen Kunden geschuldet und innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben das gelieferte Material und die elektronischen Bilddaten im Besitz des Fotografen.

2. Für eine verspätete Zahlung wird ein Verzugszins von 5%/Jahr und Mahngebühren von CHF 10.- für die erste Mahnung und 20.- für die 2. (= letzte) Mahnung erhoben.

3. Bei umfangreichen Produktionen, insbesondere mit grossen finanziellen Vor- leistungen des Fotografen, hat der Fotograf Anspruch auf eine Akontozahlung von mindestens einem Drittel der Produktionskosten.

4. Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

5. Der Kunde verpflichtet sich bei einer Bestellung die fotografische Arbeit anzunehmen.

6. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.

7. Bei Lieferung von Bildmaterial aus dem Archiv des Fotografen fällt nebst der Lizenzgebühr auch eine Archivnutzungsgebühr an. Diese berechnet sich nach dem Tarif des SAB.

ANNULATION / NICHT ERSCHEINEN / TERMIN VERSCHIEBUNG

Gewerbliche Kunden

1. Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung (Termin) vor seinem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäss II Absatz 4 nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten) sowie eine Entschädigung anteilig zum Auftragsvolumen. Diese Entschädigung bemisst sich auf Basis des Tarifs des SBf (Schweizer Berufsfotografen Verband). Hierbei wird davon ausgegangen, dass der neue Termin direkt bei der Verschiebung festgelegt wird und innerhalb von 3 Monaten im vergleichbaren Umfang mit der selben Fotografin stattfindet, und die Fotografin am neuen Termin verfügbar ist. Ansonsten gilt der Auftrag als Stornierung. Ein Auftrag kann nur einmal verschoben werden. Ein wiederkehrendes Event/Ereignis kann nicht auf den nächsten geplanten Termin verschoben werden.

Bei Verschiebung gelten folgende Ansätze:

- 90-30 Tage vor dem Termin: entstandende Drittkosten

- 29-14 Tage vor dem Termin: Drittkosten + 25% des Auftragsvolumens

- 13-7 Tage vor dem Termin: Drittkosten + 50% des Auftragsvolumens

- 6-0 Tage vor dem Termin: Drittkosten + 50% des Auftragsvolumens

2. Storniert der Kunde einen fest zugesagten Auftrag, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten) sowie eine Entschädigung anteilig zum Auftragsvolumen.

Bei Stornierung gelten folgende Ansätze:

- 90-14 Tage vor dem Termin: Drittkosten + 25% des Auftragsvolumens

- 13-3 Tage vor dem Termin: Drittkosten + 50% des Auftragsvolumens

- 2-0 Tage vor dem Termin: Drittkosten + 100% des Auftragsvolumens

3. Massgebender Zeitpunkt für die Berechnung der Entschädigung ist das schriftliche Eintreffen der Stornierung bzw. Verschiebung und Bestätigung des neuen Termins bei Maren Kindler Photography. Postadresse: Wollerauerstrasse 12d, CH-8834 Schindellegi bzw. info@marenkindler.com. Meldungen per Email bedürfen einer Eingangsbestätigung von Maren Kindler Photography, das Datum dieser Eingangsbestätigung ist verbindlich.

4. Der Abschluss einer Stornierungs-Versicherung wird empfohlen. Stornierungs- bzw. Verschiebungsentschädigungen werden auch bei schlechten Wetterverhältnisse für Aussenaufnahmen oder in Fällen von Höherer Gewalt in Rechnung gestellt.

Private Kunden - HOCHZEIT

1. Sollte ein Auftrag nach der Auftragsbestätigung und/oder Anzahlung durch Annullation seitens den Auftraggebers widerrufen werden, wird folgendes Honorar fällig:

- Nach Unterzeichnung des Vertrages und bis 14 Tage danach: 20 % des gebuchten Angebots (für Beratung, Telefongebühren, Erstellung von Offerten etc.)

- Bis 6 Monate vor dem Termin: 50% des gebuchten Angebots (Die Anzahlung wird einbehalten)

- Bis 3 Monate vor dem Termin: 60% des gebuchten Angebots

- Bis 30 Tage vor dem Termin: 80% des gebuchten Angebots

- Ab 14 Tagen vor dem Termin und keine Abmeldung: 100% des gebuchten Angebots Ausnahmen hiervon sind ein schwerer Krankheitsfall (das Brautpaar) oder Todesfall (Familie), die zu einer kompletten Absage der Hochzeit führen. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen von Maren Kindler.

Private Kunden - FOTOSHOOTING / ANDERE FOTOAUFTRÄGE

- Bis 7 Tage vor dem Termin: keine Gebühr

- Bis 48 Stunden vor dem Termin: 50% des gebuchten Shootings/ Angebots

- Ab 24 Stunden vor dem Termin oder am Tag oder keine Abmeldung: 100% des gebuchten Shootings / Angebots

- Verspätungen von mehr als 30 Min ohne eine telefonische oder schriftliche Meldung gelten als Nichterscheinen und werden zu 100 Prozent in Rechnung gestellt.

- Verschiebungen und Abmeldungen haben telefonisch oder schriftlich (EMAIL) zu erfolgen. In jedem Fall werden nach Auftragsbestätigung alle bereits angefallenen Kosten (inklusive Drittkosten) in Rechnung gestellt.


III. Haftung des Fotografen

1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er/seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

2. Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.

3. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.

4. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen.

6. Der Kunde hat Mängelrügen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

Höhere Gewalt

1. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen und die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen und andere schwerwiegende Gründe, etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig zum Ausfall des geplanten und namentlich bekannten Fotografen kommen, so darf falls möglich der Fotograf einen mitarbeitenden, qualifizierten Fotografen einsetzen, so dass der Kunde nicht ohne Fotograf am Tag seines Shootings bleibt und um die hier vereinbarten Pflichten zum Fotografieren zu erfüllen. Im Falle, dass der Kunde den mitarbeitenden Fotografen nicht akzeptiert, kann der Kunde die Vereinbarung beenden. Geleistete Zahlungen werden nicht erstattet.

2. Ist es der Fotografin nicht möglich den Auftrag durch einen qualifizierten Mitarbeiter auszuführen, so verzichtet Maren Kindler auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Erhaltene Anzahlungen werden innerhalb von 30 Tagen zurückgezahlt. Maren Kindler kann nicht rechtlich belangt werden. Bei Fotoshootings ist auf Wunsch des Auftraggebers ein Ersatztermin zu vereinbaren. Kann kein Ersatztermin gefunden werden, so kann Maren Kindler nicht rechtlich belangt werden.

Hochzeit

Maren Kindler bemüht sich (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine eigenen Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatzfotograf gefunden werden kann, besteht nicht. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet. Das Brautpaar verzichtet auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an Maren Kindler.


IV. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden

a. Im allgemeinen

1. Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum verwenden. Ist kein solcher Zeitraum vereinbart worden, bestimmt sich die Dauer nach dem Zweck des Auftrages. Jede ver- einbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild- Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.

2. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Ge- brauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwen- dung der fotografischen Arbeit zu überlassen.

3. Der Kunde hat bei der mit dem Fotografen bestimmten Verwendung des Werks den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen. Mit vorgestelltem Zeichen @ und nachgestelltem oder mit einem ähnlichen, mit dem Fotografen vereinbarten Ver- merk (z.B. „Alle Rechte bei ...“). Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Hono- rar eine Entschädigung im Umfang von 50% des Honorars, welches für die widerrechtliche Verwendung der foto- grafischen Arbeit gemäss des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemein- schaft der Bild-Agenturen und –Archive) zu bezahlen wäre.

4. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

b. Rechte Dritter

1. Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, im Rahmen der Ausführung der fotografischen Arbeit (bestimmte) Personen zu fotografieren, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Fotografiert werden und zum nachfolgenden Gebrauch der fotografischen Arbeit im Rahmen des Vertragszweckes gegeben haben.

2. Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände und/oder Gerätschaften übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter der Erstellung der fotografischen Arbeit und deren anschliessenden Gebrauch im Rahmen des Vertragszweckes entgegensteht.

3. Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jede Zahlung (z.B. Schadenersatz) zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verpflichtet werden könnte, und ihn für sämtliche im Zusammenhang mit der Bereinigung der Situation anfallenden Kosten (z.B. Kosten im Zusam- menhang mit Vergleichs- oder Gerichtsverhandlungen) zu entschädigen.

V. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen

1. Der Fotograf behält das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder nichtausschliessliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zugewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben.

Wurde im Einzelfall schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde das Urheberrecht an der fotografischen Arbeit erhält, so behält der Fotograf das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Portfolios, an Kunstaustellungen etc.

2. Im Falle der Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen im Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich der Fotograf zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt wird.


VI. Referenzen

Der Fotograf hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.

VII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

2. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen.

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AGBs zum Photo Booth / Fotobox

Die AGB’s gelten für alle Vermietungen an Privatpersonen und Firmen (nachfolgend „Mieter“).Mit der definitiven Miete, welche von uns in schriftlicher Form bestätigt wird, tritt der Vertrag in Kraft und der Kunde akzeptiert diese hier vorliegenden AGBs. Sollte ein Kunde mit den AGBs nicht einverstanden sein, so hat er das Recht innerhalb von 14 Tagen (ab Bestätigung unsererseits) kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

Lieferbedingungen

Die Lieferung wird individuell vereinbart. Sofern nichts im Vertrag steht, ist der Mieter zuständig, die Fotobox nach der Miete Intakt und ohne Schäden zurückzugeben.

Der Vermieter wird dem Mieter genau die Bedienung der Fotobox erklären und bereitstellen – sofern nicht Schriftliches vereinbart worden ist.

Der Mieter verpflichtet sich die Mietsache sorgfältig und sachgemäß einzusetzen und zu lagern.

Beanstandungen Mängel an der Fotobox können nur zum Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter gemeldet werden und müssen schriftlich festgehalten werden. Festgestellte Mängel und Störungen, welche die Funktion nicht beeinflussen müssen vom Mieter bei der Rückgabe gemeldet werden. Funktionsbeinflussende Störungen oder Ausfälle der Fotobox lassen sich nicht ausschließen und müssen umgehend dem Vermieter gemeldet werden.

Sollte der Mieter auf Grund von Fehlern unsererseits die Fotobox nicht wie gewünscht benutzen können, so werden wir einen nach unserem Ermessen angemessen Betrag zurückerstatten. Kulanz gegenüber unseren Kunden wird Gross geschrieben.

Haftung

Wir garantieren für die Mietdauer dass die Fotobox inkl. entsprechendem Zubehör, ohne Mängel zur Verfügung zu stellen. Technische Defekte wie beispielsweise ein Absturz der Software gelten nicht als Mängel und können nicht nachgebessert werden. Wir versuchen jedoch immer unser Bestes, Probleme schnellstmöglich lösen zu können, falls sie auftreten.

Schäden an der Fotobox, Drucker, Requisiten und Funartikel während der Mietdauer die durch Besuchern der Veranstaltung vom Mieter entstehen – sind durch den Mieter zu bezahlen.

Der Mieter ist verantwortlich für die Aufsicht der Fotobox, Requisiten und Funartikel – nicht der Promoter.

Bei Verlust oder Diebstahl der Fotobox, Requisiten und Funartikel wird er Wiederbeschaffungspreis, in der Regel der Neupreis, dem Mieter verrechnet.

Sollte auf Grund einer Beschädigung durch den Mieter (oder einer seiner Gäste) eine andere Vermietung (beispielsweise am darauffolgenden Wochenende) verunmöglicht werden, so haftet der Kunde für den entgangenen Umsatz und eventuell entstehende Zusatzkosten.

Ab dem Zeitpunkt wo die Fotobox geliefert und aufgestellt worden ist und diese mit Tests Vorort funktioniert – ist die Miete 100% zu bezahlen.

Promoter

Wünscht der Mieter einen Promoter welche die Fotobox bedient, wird im diese von uns im Stundenansatz zur Verfügung gestellt und im Voraus verrechnet. Der Promoter steht nur für die Bedienung der Fotobox zur Verfügung. Der Promoter ist im Falle eines Ausfalles der Fotobox nicht haftbar oder steht auch nicht als Support bei Störungen da.

Support

Dem Mieter steht ein Telefonsupport zur Verfügung welcher ihm telefonisch Hilfe leisten kann während dem Event. Einen Vorort-Support von unserem Techniker ist im Notfall auch möglich – jedoch kostenpflichtig.

Sollte der Ausfall der Fotobox durch den Mieter oder Besuchern der Veranstaltung entstanden sein – so ist der Technische Support zu bezahlen. Beim Technischen Ausfällen darf der Mieter in keinem Fall ohne ausdrückliche Einwilligung vom Support an der Fotobox selbst den Mangel beheben.

Preise und Konditionen

Wurde die Fotobox nicht vom Mieter nicht gebraucht – obwohl alles funktionierte – kann kein Regress oder Mietreduktion verlangt werden – der Betrag ist 100% geschuldet. Das gleiche gilt für plötzliche Meinungsänderungen beim Aufbau der Fotobox.

Die Mietpreise sind in der Regel vor dem Event zu bezahlen.

Artikel und Dienstleistungen welche nach dem Event in Rechnung gestellt werden, sind innert 5 Tagen zu bezahlen. Nach dieser Frist kann der Vermieter Mahnkosten erheben und den geschuldeten Betrag rechtlich eintreiben.

Die Kaution wird bei ordnungsmäßiger Rückgabe zurückerstattet.

Bei Mängel bei der Rückgabe oder verlorenere Funartikel und Requisiten zurückbehalten und ein allfälliger Restbetrag nach Mängelbehebung zurückerstattet.

Falls die Mängelbehebungssumme die Kaution übersteigt, verpflichtet sich die Differenz innert 10 Tagen nach Rechnungsvorlage zu begleichen.

Totalschäden werden zu Wiederbeschaffungspreis verrechnet.

Bezahlung

Der Mietpreis ist im Voraus per Überweisung zu bezahlen.

Wird die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, so wird der Kunde zwei Mal gemahnt. Die erste Mahnung erfolgt kostenlos, für die zweite wird eine Mahngebühr von CHF 20.- verrechnet.

Das Depot muss ebenfalls im Voraus überwiesen werden. Bei verspäteter Zahlung kann ebenfalls ein Verzugszins von 5% verlangt werden.

Versicherung

Nicht im Preis eingeschlossen ist eine Versicherung. Sämtliche Versicherungen (z.B. Haftpflicht) sind Sache des Mieters. Selbstbehalt ist immer CHF 300.- und ist als Kaution im Voraus zu bezahlen.

Konkurrenzverbot

Konkurrenzverbot – an diesem Tag welche die Fotobox an der Veranstaltung steht ist es nicht gestattet anderen Fotobox-Lieferanten, Fotografen oder Promotionsfirmen eine ähnliche Fotobooth, Fotobox oder Redcarpet – Aktion zu betreiben.

Nutzungsrecht und Urheber

Der Mieter anerkennt, dass die Daten auf Datenträger gespeichert werden. Auf keinen Fall werden die Bilder an Drittpersonen, oder Drittfirmen zu Werbezwecken weitergeben. Der Mieter ist für die gemachten Bilder verantwortlich, im Sinne: Er hat dafür zu sorgen dass sämtliche Gesetze eingehalten werden (Markenrechte etc.). Der Mieter anerkennt, dass die von ihm während der Mietzeit gemachten Fotos auf unserer Homepage, auf unserer Facebook-Seite, oder für eigene Werbezwecke verwendet werden können.

Die Fotos werden selbstverständlich ohne Namen veröffentlicht und es wird darauf geachtet, dass nur solche Fotos verwendet werden, welche in unseren Augen als „gut“ gelten.

Sollte der Mieter ein Foto auf unserer Homepage oder Facebook-Seite entdecken, welches er löschen lassen möchte, so kann er sich hierzu jederzeit an uns wenden.

Sollte der Mieter im Nachhinein feststellen, dass Markenrechte o.ä. verletzt worden sind, so ist er verpflichtet, dies uns unverzüglich zu melden, damit wir die entsprechenden Bilder von unseren Datenträger löschen können.

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